Das Grüne Blatt 2.2010: Die Wasserrahmenrichtlinie betrifft alle
Dr. Bernd Augustin; Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und
Birgit Heinz-Fischer, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
Nur 3,5 % des Wassers auf der Erde ist Süßwasser und lediglich 1 % davon steht der Menschheit zur Verfügung. Wasser ist daher keine übliche Handelsware, sondern ein recyclebarer Rohstoff für den entsprechende Vorsorge getroffen werden muss. Es ist die Grundlage allen Lebens und gleichzeitig unser Grundnahrungsmittel Nr. 1.
Sauberes Wasser (k)ein Problem?
In unserer Region herrscht kein Wassermangel, weil Niederschläge fallen, die für die Grundwasserneubildung ausreichend sind. Im Idealfall ist sogar mehr Wasser vorhanden als verbraucht wird und dieses speist die Fließgewässer in Richtung Meer. Die Filterwirkung des Bodens sorgt vielerorts für sauberes Grundwasser und intakte Oberflächengewässer haben ein hohes Selbstreinigungspotential.
Menschliche Aktivitäten bringen diese natürlichen Prozesse aus dem Gleichgewicht und es werden zunehmend Verunreinigungen in Grund-und Oberflächenwasser festgestellt. Je nach den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen kann es Jahrzehnte (oder länger) dauern bis ein Schadstoff wieder verschwindet. Auch die Wiederherstellung stabiler, ökologisch wertvoller Oberflächengewässer ist bekanntermaßen zeit-und kostenaufwändig.
Die EU-Wasserrahmenrichtline
Zielsetzung und Rechtsgrundlage
Das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die nachhaltige Sicherung der Wasservorräte:
- guter ökolog. u. chem. Zustand des Oberflächenwassers (Verschlechterungs-verbot)
- guter chemischer und mengenmäßiger Zustand des Grundwassers (Verschlechterungsverbot u. Kostendeckungsgebot)
- Als Instrument dienen international koordinierte Bewirtschaftungspläne für Gewässereinzugsgebiete. Die Richtlinie 2000/60EG des Europäischen Parlamtentes und des Rates vom 23.10.2000 ist am 22.12.2000 nach 12 jähriger Vorbereitung in Kraft getreten. Mit der Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes des Landes Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesgewässerbestandsaufnahme- und -zustandsüberwachungs-Verordnung wurde die Richtline 2003 in nationales Recht umgesetzt.
Unter anderem ein Thema:
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
Wegen der angespannten Haushaltslage und dem schrumpfenden Personalbestand wird im Kommunalen Bereich verstärkt über den Einsatz von Herbiziden diskutiert. Daher wurden im Grünen Blatt wiederholt die Rahmenbedingungen der chemischen Unkrautkontrolle dargestellt (3/1999, 1/2000, 2+3/2003, 2+3/2006, 1/2007). Vor dem Hintergrund der Umsetzung der WRRL erhält dieses Thema neue Aktualität, denn Grund-und Oberflächenwasser werden verstärkt auf Schadstoffbelastung untersucht. Dazu gehören auch die Pflanzenschutzmittel.
Oberflächenwasserbelastung verhindern!
Aus früheren Untersuchungen ist bekannt, dass Fehler beim Umgang mit Herbiziden Wirkstoffabschwemmungen in Kläranlagen verursachen, die anschließend die Fließgewässer belasten. Das muss künftig konsequent unterbleiben. Ansonsten wäre damit zu rechnen, dass es im Rahmen der Bewirtschaftungsmaßnahmen der WRRL zu Anwendungs-oder Wirkstoffverboten kommen könnte. Das würde sowohl den privaten, wie auch den kommunalen Anwender betreffen.
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Dies ist nur durch die strikte Einhaltung der wichtigsten Grundsätze bei der Anwendung von Herbiziden zu erreichen (siehe auch 1/2007):
- im kommunalen Bereich: nur durch Personen mit Sachkundenachweis
- nur auf gärtnerisch genutzten Flächen
- Sowohl Ansetzen der Spritzbrühe, als auch die Reinigung von Geräten: nur auf Flächen mit gewachsenem Boden, ohne Möglichkeit eines Eintrages in die Kanalisation.
- Keine Anwendung auf befestigten Flächen:
- Bürgersteigen
- Platten-/Verbundsteinflächen
- Garageneinfahrten
- Treppen
- Dächern
- Wassergebundenen Sportanlagen
Bei offenen Fragen oder Unsicherheiten hinsichtlich Genehmigungsbedürftigkeit zu behandelnder Flächen, Mittelwahl oder Anwendungsbestimmungen sollte in jedem Falle Auskunft eingeholt werden:
Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD)
Gartenakademie Rheinland-Pfalz
http://www.gartenakademie.rlp.de
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