Unkrautregulierung auf privaten befestigten Flächen
Die Gartenakademie Rheinland-Pfalz hat darauf hingewiesen, dass Privatpersonen Essig und Salz als Unkrautvernichter auf befestigten Flächen verwenden und das für umweltfreundlich halten. Da dies gegen Pflanzenschutzrecht verstößt, wurde ein Schreiben, das auch zur Information der Bevölkerung verwendet werden kann, zur Verfügung gestellt.
Downloads: