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Sie haben noch keine Zugangsdaten? Dann fragen Sie bitte bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung nach dem Sammelzugang oder schreiben Sie uns über das folgende Formular an. Ob Sie zugangsberecht sind, erfahren Sie weiter unten im Text.

Zugangsberechtigung

Über den pauschalen Nutzungsvertrag einer hauptamtlichen Verwaltung sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbeschränkt nutzungsberechtigt. Über den pauschalen Nutzungsvertrag einer Verbandsgemeinde sind auch die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister ohne Mehrkosten zugriffsberechtigt.

Anmeldeverfahren

Jeder benötigt zur erstmaligen Anmeldung den Sammelzugang für die jeweilige Verwaltung. Dieser Zugang hat einen Login, der sich aus den RZOM (regionale Zuordnungsmerkmale) und einem Anhang zusammensetzt (z.B.: 33202-1) und ein Passwort, das automatisiert generiert wird.

Personalisierter Zugang

Nach der Anmeldung mit dem Sammelzugang erscheint ein Hinweis auf die Möglichkeit der Personalisierung. Diese soll ausdrücklich jede Nutzerin und jeder Nutzer vornehmen, da bestimmte Funktionen (insbesondere die integrierten Rechtsdatenbanken betreffend) nur mit einem personalisierten Zugang möglich sind.

Sollten sich die Zugangsdaten für den Sammelzugang ändern, werden diese den Verwaltungen vom GStB zugestellt und können beim jeweiligen Büroleiter angefragt werden. 

Schulungen

Schulungen zur Nutzung von kosDirekt bieten wir über die Kommunalakademie Rheinland-Pfalz an unter www.akademie-rlp.de.

Hier können Sie sich über die Nutzungsbedingungen informieren.